Welcher Netzbetreiber ist zuständig?
In Augsburg gibt es zwei Stromnetzbetreiber. Das Stadtgebiet Augsburg versorgt die swa Netze GmbH. Orte wie Stadtbergen, Neusäß, Gersthofen, Friedberg, Bobingen oder Königsbrunn liegen außerhalb ihres Stromnetzes – dort ist in der Regel die LEW Verteilnetz GmbH zuständig, deren Netzgebiet sich weitgehend mit dem Regierungsbezirk Schwaben deckt.
Im Zweifel hilft die Netzbetreiber-Suche unter vnbdigital.de oder die Zuordnung im Marktstammdatenregister. Für Anlagen in Augsburg und dem Landkreis klären wir die Zuständigkeit vor der Planung.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Anmeldung beim Netzbetreiber über dessen Portal – bei swa Netze das Einspeiserportal, bei LEW Verteilnetz das Auftragsportal für Installateure.
- Netzverträglichkeitsprüfung: Der Netzbetreiber prüft, ob das Netz die Einspeisung aufnehmen kann, und gibt den Netzverknüpfungspunkt frei (bei LEW Verteilnetz als „OKAY-Meldung“).
- Montage der Anlage erst nach dieser Freigabe.
- Fertigmeldung und Zähler: Der Fachbetrieb meldet die Fertigstellung; der Netzbetreiber prüft, ob der vorhandene Zähler bleiben kann oder getauscht wird.
- Inbetriebnahme mit Inbetriebsetzungsprotokoll.
- Kaufmännische Daten und Registrierung: Bankverbindung, Steuernummer und die Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister – danach folgt das Begrüßungsschreiben mit den Abrechnungsdaten.
Diese Unterlagen verlangt der Netzbetreiber
swa Netze nennt in ihrem Leitfaden für PV-Einspeiseanlagen unter anderem:
- Auftrag zur Einspeisung
- Lageplan im Maßstab 1:1000 mit eingezeichneter Anlage
- Übersichtsschaltplan nach TAB 2023 (mit Messung, Modul- und Wechselrichter-Zuordnung)
- Kundendatenblatt PV und Messkonzept
- Datenblatt Speicher, falls ein Batteriespeicher geplant ist
- zur Inbetriebnahme: Fotos des Zählerschranks, Inbetriebsetzungsprotokoll, Fertigstellungsmeldung
Für Anlagen über 25 kWp verlangt swa Netze zusätzlich ein Formblatt zum Einspeisemanagement. Konformitätsnachweise für Erzeugungseinheit und Wechselrichter (VDE-AR-N 4105) sind auf Verlangen vorzulegen. LEW Verteilnetz stellt die entsprechenden Formulare – Datenblatt Erzeugungsanlage, Datenblatt Speicher, Inbetriebsetzungsprotokoll – bei den Technischen Anschlussbedingungen bereit. Bei LEW Verteilnetz verursacht ein nötiger Zählertausch nach eigener Aussage keine zusätzlichen Kosten.
Fristen, die Sie kennen sollten
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung (bis 30 kW) | spätestens 1 Monat nach vollständigem Antrag | § 8 Abs. 7 EEG |
| Netzanschlussbegehren über 30 kW | 8 Wochen für den Zeitplan | § 8 Abs. 6 EEG |
| Registrierung im Marktstammdatenregister | 1 Monat nach Inbetriebnahme | § 5 MaStRV |
| Folge verspäteter Registrierung | Vergütung wird zurückgehalten bzw. gekürzt | § 52 EEG |
Meldet sich der Netzbetreiber bei Anlagen bis 30 kW nicht fristgerecht, darf die Anlage am bestehenden Netzanschluss des Grundstücks angeschlossen werden. Konkrete Bearbeitungszeiten veröffentlichen weder swa Netze noch LEW Verteilnetz; beide weisen aktuell auf längere Bearbeitungszeiten wegen des hohen Aufkommens hin. Planen Sie deshalb einen Puffer zwischen Montage und Inbetriebnahme ein.
Smart Meter und 60-Prozent-Regel
Für Anlagen mit mehr als 7 kW sieht das Messstellenbetriebsgesetz ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung vor. Für Anlagen über 7 bis 15 kW ist das jährliche Entgelt gedeckelt (§ 30 MsbG).
Seit dem 25. Februar 2025 gilt für neue Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung: Bis Smart Meter und Steuerung eingebaut sind, darf die Anlage höchstens 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG). Mit Speicher und Eigenverbrauch fällt diese Begrenzung im Alltag meist kaum ins Gewicht – wir berücksichtigen sie in der Auslegung.
Speicher, Wärmepumpe und Wallbox
- Batteriespeicher werden zusätzlich zur PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet (Datenblatt Speichersystem) und separat im Marktstammdatenregister registriert.
- Wärmepumpen und Wallboxen ab 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Die Anmeldung nimmt der eingetragene Elektrofachbetrieb vor; im Gegenzug für die mögliche Drosselung sinken die Netzentgelte.
Balkonkraftwerke: nur Marktstammdatenregister
Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung müssen seit Mai 2024 nur noch im Marktstammdatenregister eingetragen werden; eine Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Fehlt ein passender Zähler, tauscht ihn der Netzbetreiber.
Und die Baugenehmigung?
Solaranlagen auf Dächern sind in Bayern in aller Regel verfahrensfrei. Ausnahmen betreffen vor allem Baudenkmäler und Ensembles – hier ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Wie wir dabei vorgehen, zeigt unsere Seite Photovoltaik im Denkmalschutz.
Was wir übernehmen
Für Anlagen in Augsburg und Umgebung übernehmen wir Netzanfrage, Unterlagen, Fertigmeldung und Inbetriebnahme und bereiten die Daten für das Marktstammdatenregister vor. Wie viel Leistung auf Ihr Dach passt, zeigt vorab der Dachcheck.