Kurz gesagt: Es kommt auf den Eigenverbrauch an
Photovoltaik rechnet sich heute vor allem über den Strom, den Sie nicht mehr kaufen müssen. Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt 2026 bei rund 37 ct/kWh (BDEW, Neukundentarife) bzw. 37,97 ct/kWh (Statistisches Bundesamt, 1. Halbjahr 2026). Solarstrom vom eigenen Dach kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale rund 10 bis 15 ct/kWh. Für eingespeisten Strom gibt es 2026 bei kleinen Anlagen 7,70 ct/kWh.
| Kilowattstunde | Wert |
|---|---|
| Netzstrom, den Sie ersetzen | ca. 37–38 ct |
| Solarstrom vom eigenen Dach (Erzeugungskosten) | ca. 10–15 ct |
| Einspeisevergütung (Teileinspeisung bis 10 kW, 2026) | 7,70 ct |
Einspeisevergütung 2026
Für Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gelten laut Bundesnetzagentur:
| Leistungsanteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Die Sätze gelten anteilig je Leistungsstufe und werden 20 Jahre gezahlt. Seit dem Solarspitzengesetz (25. Februar 2025) gibt es für neue Anlagen keine Vergütung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen – dafür verlängert sich der Vergütungszeitraum entsprechend. Bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerung eingebaut ist, dürfen neue Anlagen unter 25 kW höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen.
Was 2027 kommen soll
Das EEG 2023 ist nur bis 31. Dezember 2026 anwendbar. Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die feste Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen schrittweise abschafft. Nach dem Entwurf (Stand Oktober 2026):
- Neuanlagen unter 25 kW erhalten weitgehend keine Förderung mehr; vorgesehen ist eine befristete Übergangszahlung für höchstens 36 Monate, abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme.
- Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens 50 % ihrer Leistung einspeisen.
- Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant; Bundestag und EU-Kommission müssen noch zustimmen, der Bundesrat hat sich gegen die Abschaffung ausgesprochen.
Was das praktisch heißt: Wer seine Anlage 2026 in Betrieb nimmt, erhält die bekannte Einspeisevergütung für 20 Jahre. Für spätere Anlagen wird der Eigenverbrauch – mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto – noch wichtiger. Wir halten diesen Beitrag aktuell, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Beispielrechnung: Einfamilienhaus
Vereinfachte Rechnung mit veröffentlichten Durchschnittswerten – keine Prognose für Ihr Haus.
| Annahme | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Anlagengröße | 8 kWp | Annahme |
| Ertrag | 8.000 kWh/Jahr (1.000 kWh je kWp) | Energie-Atlas Bayern |
| Stromverbrauch des Haushalts | 4.000 kWh/Jahr | Annahme |
| Selbst genutzt (ohne Speicher, ca. 30 % des Verbrauchs) | 1.200 kWh | Verbraucherzentrale |
| Eingespeist | 6.800 kWh | Rest |
| Anschaffung (1.520 €/kWp) | 12.160 € | Preisindex Verbraucherzentrale |
| Ergebnis pro Jahr | Betrag |
|---|---|
| Ersparnis Netzstrom (1.200 kWh × 0,37 €) | 444 € |
| Einspeisevergütung (6.800 kWh × 0,077 €) | 524 € |
| Summe | 968 € |
Daraus ergibt sich eine einfache Amortisation von rund 13 Jahren – ohne Strompreisänderung, Alterung der Module, Wartung, Versicherung und Finanzierung. Die Rechnung zeigt vor allem: Mehr als die Hälfte des Ertrags fließt über die niedrige Einspeisevergütung. Jede Kilowattstunde, die Sie zusätzlich selbst nutzen, ist rund fünfmal so viel wert.
Speicher: wann er sich lohnt
Ein Batteriespeicher hebt den Eigenverbrauch nach Angaben der Verbraucherzentrale von rund 30 auf rund 50 bis 60 %; der Autarkiegrad kann von 25 bis 30 % auf bis zu 70 % steigen. Als Faustregel nennt die Verbraucherzentrale etwa 1,5 kWh Speicherkapazität je 1.000 kWh Jahresverbrauch; die Kosten liegen inklusive Installation bei etwa 300 bis 700 € je kWh. Ob sich der Speicher rechnet, hängt vom Abendverbrauch ab – und wird mit dem geplanten Wegfall der Einspeisevergütung für Neuanlagen eher wichtiger. Mehr dazu unter Energiespeicher.
Steuern: zwei Vorteile
- 0 % Umsatzsteuer auf Lieferung und Montage von Modulen, wesentlichen Komponenten und Speichern, wenn die Anlage auf oder bei Wohngebäuden installiert wird; bis 30 kWp gilt diese Voraussetzung als erfüllt (§ 12 Abs. 3 UStG).
- Einkommensteuerfrei sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem (§ 3 Nr. 72 EStG).
Finanzierung
Die KfW finanziert PV-Anlagen und Speicher über den Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Privatpersonen sind antragsberechtigt, wenn sie einen Teil des Stroms einspeisen. Der Zins hängt von der Bonität ab; Stand 9. Oktober 2026 lag der effektive Jahreszins bei 10 Jahren Laufzeit zwischen 4,66 % und 11,45 %. Mit unserem Finanzierungsrechner sehen Sie Rate und Gesamtkosten. VERDASOL vergibt und vermittelt keine Kredite. Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld.
Fazit
Photovoltaik lohnt sich 2026 in den meisten Fällen – vor allem, wenn ein großer Teil des Stroms im Haus bleibt. Wer die bekannte Einspeisevergütung noch für 20 Jahre sichern will, sollte die Inbetriebnahme bis Ende 2026 im Blick haben; wegen der Bearbeitungszeiten bei den Netzbetreibern ist das knapp. Wie viel Leistung auf Ihr Dach passt, zeigt der Dachcheck.