Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Allaround Verdasol GmbH & Co. KG
Römerweg 56, 86391 Stadtbergen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Vertragspartner“).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Holschuld bei Änderungen der AGB Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner durch Veröffentlichung auf unserer Website oder auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt. Es obliegt dem Vertragspartner, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der AGB zu informieren. Mit Abschluss eines neuen Vertrags gelten die jeweils aktuellen AGB als akzeptiert.
1.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich eigenständig vor Vertragsschluss über den Inhalt der jeweils gültigen Fassung der AGB zu informieren, die jederzeit auf Anfrage oder auf unserer Website verfügbar sind.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle Bestellungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Der Vertragspartner hat unsere Bestellung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb dieser Frist, sind wir berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen.
2.3 Abweichungen in der Auftragsbestätigung des Vertragspartners führen nur bei unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zum Vertragsschluss.
3. Preise und Zahlung
3.1 Vereinbarte Preise sind Festpreise und verstehen sich einschließlich sämtlicher Nebenkosten wie Verpackung, Transport, Versicherung und Zölle, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von 60 Tagen nach vollständiger und mangelfreier Leistung sowie Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.
3.3 Skonto von drei (3) Prozent wird erwartet, sofern der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung vollständig beglichen wird. Der Skontoabzug wird automatisch berücksichtigt, sofern die Zahlungsfrist eingehalten wird.
3.4 Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Abtretung und Inkassoverbot
4.1 Abtretung von Forderungen Die Abtretung von Forderungen des Vertragspartners gegen uns, gleich welcher Art, ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Übertragung im Wege des Factorings oder ähnlicher Vereinbarungen. § 354a HGB bleibt unberührt.
4.2 Verbot der Einschaltung von Inkassodienstleistern Der Vertragspartner ist ausdrücklich nicht berechtigt, Forderungen gegen uns durch Inkassodienstleister geltend zu machen oder an solche abzugeben. Jegliche Beauftragung oder Übertragung an Dritte zur Einziehung von Forderungen ist unzulässig.
4.3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen Jegliche Vereinbarungen, die diese Regelungen umgehen oder aufheben sollen, sind unwirksam und gelten als nicht vereinbart.
4.4 Schadenersatz bei Verstoß Verstößt der Vertragspartner gegen diese Regelungen, hat er uns sämtliche daraus entstehenden Schäden sowie Rechtsverfolgungskosten in vollem Umfang zu ersetzen.
5. Lieferung/Leistung
5.1 Vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine sind verbindlich. Maßgeblich ist der Eingang der Lieferung oder die vollständige Leistungserbringung an der von uns angegebenen Empfangsstelle.
5.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, die die rechtzeitige Lieferung oder Leistung gefährden könnten.
5.3 Bei Lieferungen „frei Haus“ trägt der Vertragspartner die Gefahr bis zur vollständigen Abnahme der Ware an der Empfangsstelle.
6. Verzug und Vertragsstrafe
6.1 Lieferverzug bei Waren Für jeden Verzugstag bei Lieferungen können wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Nettowarenwertes pro Werktag, maximal jedoch 9 % des Gesamtauftragswertes, verlangen.
6.2 Leistungsverzug bei Dienstleistungen Für jeden Verzugstag bei Dienstleistungen können wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Auftragswertes pro Werktag, maximal jedoch 9 % des Gesamtauftragswertes, geltend machen.
6.3 Weitergabe von Schadensersatzforderungen Dritter Uns entstehende Schadensersatzforderungen Dritter aufgrund von Verzug oder Schlechtleistung werden in voller Höhe an den Vertragspartner weitergegeben. Der Vertragspartner stellt uns von diesen Ansprüchen frei.
6.4 Die Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche angerechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
7. Mängelhaftung
7.1 Die gesetzlichen Mängelrechte stehen uns ungekürzt zu. Die Rügefrist nach § 377 HGB beträgt mindestens 14 Tage.
7.2 Der Vertragspartner hat alle Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung entstehen, einschließlich Transport‑, Arbeits- und Materialkosten.
7.3 Wir sind berechtigt, bei Mängeln eine angemessene Sicherheitsleistung einzubehalten, bis der Mangel vollständig behoben ist.
8. Haftung und Versicherung
8.1 Der Vertragspartner haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die aus der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung seiner vertraglichen Pflichten resultieren.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Vertragspartners auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
8.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf (5) Millionen Euro je Schadensfall zu unterhalten und uns auf Verlangen nachzuweisen.
9. Geheimhaltung
9.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Auftragsausführung zu verwenden.
9.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren.
10. Höhere Gewalt
10.1 Höhere Gewalt befreit die Parteien für die Dauer der Störung von ihren vertraglichen Pflichten.
10.2 Der Vertragspartner hat uns unverzüglich schriftlich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren.
11. Compliance
11.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere zur Korruptionsbekämpfung, im Kartellrecht und Datenschutz.
11.2 Verstöße gegen diese Verpflichtungen berechtigen uns zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zur Geltendmachung von Schadensersatz.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Augsburg.
13. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.